Dienstgradabzeichen

Die Feuerwehrmitglieder sind in einer Organisation in der die Mitglieder aufgrund ihrer Ausbildung, Funktion und Dienstzeit unterschiedliche Dienstgrade haben. Die aufgeführte Darstellung gilt nur für die Feuerwehr Landau basierend auf dem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport RLP vom 6. März 2009.

Die weiblichen Mitglieder tragen die weibliche Bezeichnung der Funktion und des Dienstgrades, zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Bezeichnung aufgeführt.
 

Abzeichen Voraussetzungen zur Beförderung Funktion

Feuerwehrmannanwärter (FMA)

  • Eintritt in die Feuerwehr ohne vorherige Ausbildung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • die Zeit als Anwärter umfasst die Truppmannausbildung und einen 2-jährigen Übungs- und Einsatzdienst (TrM, Teil1 und 2)
  • in dieser Zeit sollen auch die Lehrgänge Sprechfunker und AGT absolviert werden
Verbunden hiermit die Verpflichtung durch den Oberbürgermeister oder einem seiner Vertreter 
 

Feuerwehrmann (FM)

  • nach Beendigung der Zeit als Anwärter und bestandenen Prüfungen TrM, Teil 1 und Teil 2, erhält der Feuerwehrangehörige den Dienstgrad Feuerwehrmann.
     
Truppmann
 

Oberfeuerwehrmann (OFM)


  • wer eine der folgenden Ausbildungen durchlaufen hat, erhält den Dienstgrad Oberfeuerwehrmann:
  • Beförderung zum Feuerwehrmann/-frau
     
Truppmann
 

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

  • Lehrgang Truppführer bestanden (§11 FwVO)
     
  • Beförderung zum Oberfeuerwehrmann
Truppführer

Löschmeister (LM)

Truppführer

Oberlöschmeister (OLM)

Truppführer

Hauptlöschmeister (HLM)

Truppführer

Brandmeister (BM)

Gruppenführer
/
stellv. Zugführer

Brandmeister als stellv. Einheitsführer (BM)

 stellv. Einheitsführer

Brandmeister als Einheitsführer (BM)

 Einheitsführer

Oberbrandmeister (OBM)

  •  Bestellung zum Zugführer, Stadtjugendfeuerwehrwart oder zum Leiter von folgenden „Serviceeinheiten“: (§14 FwVO)
    • Leiter Atemschutz
    • Leiter Feuerwehr-Einsatz-Zentrale,
    • Leiter Kreisausbildung,
    • Leiter Presse- und Medienarbeit
    • Bearbeiter von Alarm- und Einsatzplänen
Zugführer
/
StJFW
/
Leiter XY
/
Bearbeiter A-EP

Oberbrandmeister als stellv. Einheitsführer (OBM)

  • gewählter und bestellter stellvertretender Führer einer Einheit, die die Stärke eines Zuges nicht übersteigt
    (stellv. Einheitsführer Landau-Nußdorf)
     
 stellv. Einheitsführer

Oberbrandmeister als Einheitsführer (OBM)

  • gewählte/-r und bestellte/-r Führer/-in einer Einheit, die die Stärke eines Zuges nicht übersteigt
    (Einheitsführer/-in Landau-Nußdorf)
 Einheitsführer

Hauptbrandmeister (HBM)

  • als Zugführer in einer Einheit, die die Stärke eines Zuges übersteigt, eingesetzt und die Ausbildung zum Verbandsführer bestanden (§15 Abs. 1 FwVO)
Zugführer
Führer von Verbänden

Hauptbrandmeister als stellv. Einheitsführer (HBM)

  • gewählter und bestellter stellvertretender Führer einer Einheit, die die Stärke eines Zuges übersteigt
    (stellv. Einheitsführer Landau-Stadt)
     
 stellv. Einheitsführer

Hauptbrandmeister als Einheitsführer (HBM)

  • gewählte/-r und bestellte/-r Führer/-in einer Einheit, die die Stärke eines Zuges übersteigt
    (Einheitsführer/-in Landau-Stadt)
 Einheitsführer

stellv. Stadtfeuerwehrinspekteur (stv. SFI)


  • gewählter und bestellter stellv. Stadtfeuerwehrinspekteur (SFI), gleichzeitig stellv. Wehrleiter
     
  • Ausbildung zum Wehrleiter bestanden (§15 Abs. 2 FwVO)
     
  • Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ erfolgreich abgeschlossen (§18 Abs. 5 FwVO)
Ist Funktion

Stadtfeuerwehrinspekteur (SFI)


  • gewählter und bestellter Stadtfeuerwehrinspekteur (SFI), gleichzeitig Wehrleiter
     
  • Ausbildung zum Wehrleiter bestanden (§15 Abs. 2 FwVO)
     
  • Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ erfolgreich abgeschlossen (§18 Abs. 5 FwVO)
Ist Funktion
     

Infoübersicht Vereinigung der Freunde
© PuMA, FFL
Last update 12.12.10