Rauchwarnmelder
Er wacht, wenn Sie schlafen!
Brandmelder schützen eine Vielzahl von gewerblichen Räumen. Ebenso gut können sie in privaten Wohnungen eingesetzt werden. In Rheinland-Pfalz sind sie auch im privaten Bereich bei Neubauten Pflicht.
Ihre Funktionsweise ist einfach. Ein von einer Diode entsandter Lichtstrahl durchleuchtet die Messkammer im Inneren des Gerätes. Im Falle eines Feuers dringt Brandrauch in die Messkammer ein, der Lichtstrahl wird reflektiert und trifft auf eine Fotozelle, die den Alarm auslöst. Das elektronische Horn des Brandmelders ertönt mit einer Lautstärke von 85 dB (A).
Unter einer Decke – der Rauchmelderfilm!
„Unter einer Decke“ zeigt, wie ein Rauchmelder das Familienleben über verschiedene Lebensphasen hinweg bewacht und behütet.
Schützen Sie Ihr Zuhause!
Viele Brände entstehen aus Unachtsamkeit, Gedankenlosigkeit oder Vergesslichkeit. Brandmelder können Sie vor den daraus resultierenden Folgen bewahren.
Brandrauch führt zur Bewusstlosigkeit, bevor Sie durch Hustenreize aufwachen.
Brandmelder warnen Sie vor dem gefährlichen Brandrauch. Besonders wichtig ist dies, wenn Sie schlafen.
Durch eine frühe Warnung können Sie sich und Ihre Familie rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Wo werden Rauchmelder installiert?
In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am besten in die Raummitte. Vorzugsweise sind sie vor den Schlafräumen zu installieren und in den Schlaf zimmern selbst - vor allem wenn Sie dort elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernsehapparate o. ä. benutzen. Auch die Kinderzimmer sollten Sie durch ein zusätzliches Gerät schützen.
In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten die Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollten Sie auf eine Installation verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Fehlalarm ausgelöst werden könnte. Auch besonders staubige Räume eignen sich nicht für eine Installation. In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Kellerbrand auch von den in der Wohnung installierten Geräten gemeldet wird.
Tipps für den Kauf
Bei der Ausstattung zu beachten:
- das Gerät sollte ein CE-Zeichen und ein -Zeichen aufweisen und geprüft sein (GS-Zeichen),
- die Geräte sollten über einen Testknopf verfügen,
- die Geräte sollten die Möglichkeit einer Vernetzung bieten,
- Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien.
- das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren,
- batteriebetriebene Geräte sollten schwache Batterien anzeigen (durchschnittliche Lebensdauer der Batterie: ca. ein bis drei Jahre)
Rauchmelder für Gehörlose
Dieses System kombiniert eine Zentrale mit einem eingebauten Blitzlicht, einem oder mehreren Rauchmeldern und einem Vibrationsgeber, der beim Schlafen unter das Kopfkissen gelegt wird.
Wenn Sie weitere Informationen darüber wünschen, wie sie sich vor einem Brand in Ihrer Wohnung schützen können, wenden Sie sich an Ihre Feuerwehr oder an den entsprechenden Fachhändler
Nützliche Links
Broschüre der Versicherungskammer Bayern
Broschüre der Landesregierung zu Rauchmelder
Mit freundlicher Genehmigung der Feuerwehr Wuppertal.