Dienstgradabzeichen
Die Feuerwehrmitglieder sind in einer Organisation in der die Mitglieder aufgrund ihrer Ausbildung, Funktion und Dienstzeit unterschiedliche Dienstgrade haben. Die aufgeführte Darstellung gilt nur für die Feuerwehr Landau basierend auf dem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport RLP vom 6. März 2009.
Die weiblichen Mitglieder tragen die weibliche Bezeichnung der Funktion und des Dienstgrades, zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Bezeichnung aufgeführt.
Feuerwehrmannanwärter (FMA)
- Eintritt in die Feuerwehr ohne vorherige Ausbildung
- Mindestalter 16 Jahre
- Die Zeit als Anwärter umfasst die Truppmannausbildung und einen 2-jährigen Übungs- und Einsatzdienst (TrM, Teil1 und 2)
- In dieser Zeit sollen auch die Lehrgänge Sprechfunker und AGT absolviert werden
Feuerwehrmann (FM)
Funktion: Truppmann
- nach Beendigung der Zeit als Anwärter und bestandenen Prüfungen TrM, Teil 1 und Teil 2, erhält der Feuerwehrangehörige den Dienstgrad Feuerwehrmann.
Oberfeuerwehrmann (OFM)
Funktion: Truppmann
- wer eine der folgenden Ausbildungen durchlaufen hat, erhält den Dienstgrad Oberfeuerwehrmann:
▫ AGT (Mindestalter 18 Jahre)
▫ CSA-Träger
▫ Maschinist
▫ Truppführer - Beförderung zum Feuerwehrmann
Hauptfeuerwehrmann (HFM)
Funktion: Truppführer
- Lehrgang Truppführer bestanden (§11 FwVO)
- Beförderung zum Oberfeuerwehrmann
Löschmeister (LM)
Funktion: Truppführer
- Lehrgang Fortbildung 1 bestanden
- Fachlehrgang an der LFKA Rheinland-Pfalz (z. B. ABC1, TH1) (§12 FwVO) bestanden
Oberlöschmeister (OLM)
Funktion: Truppführer
- Lehrgang Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr an der LFKA Rheinland-Pfalz bestanden
- oder nach 15 Dienstjahren in der aktiven Einheit
Hauptlöschmeister (HLM)
Funktion: Truppführer
- Bestellung in Sonderfunktionen mit entsprechendem Lehrgang an der LFKA:
▫ Atemschutzgeräte-Wart
▫ Jugendfeuerwehr-Wart, (§24 Abs. 2 FwVO)
▫ Leiter Kinderfeuerwehr
▫ Presse- und Medienarbeit
▫ Leiter Brandschutzerziehung - oder nach 20 Dienstjahren in der aktiven Einheit
Brandmeister (BM)
Funktion: Gruppenführer / stellv. Zugführer / Jugendwart / Kreisausbilder
- Ernennung zum Gruppenführer in einem Löschzug/-gruppe oder in einer Facheinheit: (§13 FwVO):
▫ Gefahrstoffzug,
▫ SEG-V,
▫ Presse- und Medienarbeit,
▫ Gemeinsame Gruppe Informations- und Kommunikation SÜW/LD,
▫ Gemeinsame Gruppe Technische Einsatzleitung SÜW/LD - Ernennung zum stellvertretenden Zugführer in einem Löschzug
- Bestellung zum Kreisausbilder (§22 FwVO)
- Jugendfeuerwehr-Wart, nach 2 Dienstjahren als JF-Wart und der entsprechenden Ausbildung nach §24 Abs. 3 FwVO
- Ernennung zum stellv. Leiter eines Fachbereiches Brandschutz / Technische Hilfe
- und der erfolgreichen Ausbildung zum Gruppenführer nach § 13 FwVO
Brandmeister als stellv. Wehrführer (BM)
Funktion: stellv. Wehrführer
- gewählter und bestellter stellvertretender Führer einer Einheit, die die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt (stellv. Wehrführer/-in Landau-Arzheim, Landau-Dammheim, Landau-Godramstein, Landau-Mörzheim, Landau-Queichheim, Landau-Wollmesheim)
Brandmeister als Wehrführer (BM)
Funktion: Wehrführer
- gewählte/-r und bestellte/-r Führer/-in einer Einheit, die die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt (Wehrführer/-in Landau-Arzheim, Landau-Dammheim, Landau-Godramstein, Landau-Mörzheim, Landau-Queichheim, Landau-Wollmesheim)
Oberbrandmeister (OBM)
Funktion: Zugführer / StJFW / Leiter XY / AEP
- Bestellung zum Zugführer (§14 FwVO), Stadtjugendfeuerwehrwart (§25 FwVO) oder zum Führer/Leiter von folgenden „Serviceeinheiten“:
▫ Leiter Atemschutz, FwDV 7 Kap. 7
▫ Leiter Führungsunterstützung, FüRi RLP Kap. VII 1.2.3
▫ Sprecher Ausbildung einer kreisfreien Stadt, Ausbildungskonzept für die Kreisausbildung
▫ Leiter Presse- und Medienarbeit, FüRi RLP Kap. VII 1.2.4
▫ Alarm- und Einsatzplanbearbeiter, (§12 FwVO)
▫ Leiter Gemeinsame Gruppe IuK SÜW/LD, FüRi RLP Kap. VII 1.2.4
▫ Leiter Gemeinsame Gruppe TEL SÜW/LD, FüRi RLP Kap. VII 1.2.4 - und der erfolgreichen Ausbildung zum Zugführer nach § 14 FwVO
Oberbrandmeister als stellv. Wehrführer (OBM)
Funktion: stellv. Wehrführer
- gewählter und bestellter stellvertretender Führer einer Einheit, die die Stärke eines Zuges nicht übersteigt (stellv. Wehrführer Landau-Nußdorf)
- gewählter und bestellter stellvertretender Zugführer im gemeinsamen Gefahrstoffzug / stellv. Leiter Fachbereich ABC-Schutz
Oberbrandmeister als Wehrführer (OBM)
Funktion: Wehrführer
- gewählte/-r und bestellte/-r Führer/-in einer Einheit, die die Stärke eines Zuges nicht übersteigt (Wehrführer/-in Landau-Nußdorf)
- Leiter der gemeinsamen Gruppe Informations- und Kommunikation (IuK) SÜW/LD und S6 der Stadt Landau
- Leiter der gemeinsamen Gruppe Technische Einsatzleitung SÜW/LD (TEL)
- gewählter und bestellter Zugführer im gemeinsamen Gefahrstoffzug / Leiter Fachbereich ABC-Schutz
Hauptbrandmeister (HBM)
Funktion: Zugführer / Führer von Verbänden
- als Zugführer in einer Einheit, die die Stärke eines Zuges übersteigt, eingesetzt und die Ausbildung zum Verbandsführer bestanden (§15 Abs. 1 FwVO)
Hauptbrandmeister als stellv. Wehrführer (HBM)
Funktion: stellv. Wehrführer
- gewählter und bestellter stellvertretender Führer einer Einheit, die die Stärke eines Zuges übersteigt (stellv. Wehrführer Landau-Stadt)
Hauptbrandmeister als Wehrführer (HBM)
Funktion: Wehrführer
- gewählte/-r und bestellte/-r Führer/-in einer Einheit, die die Stärke eines Zuges übersteigt (Wehrführer/-in Landau-Stadt)
stellv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (stv. BKI)
Funktion: Ist Funktion
- gewählter und bestellter stellv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI), gleichzeitig stellv. Wehrleiter
- Ausbildung zum Wehrleiter bestanden (§15 Abs. 2 FwVO)
- Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ erfolgreich abgeschlossen (§18 Abs. 5 FwVO)
Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI)
Funktion: Ist Funktion
- gewählter und bestellter Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI), gleichzeitig Wehrleiter
- Ausbildung zum Wehrleiter bestanden (§15 Abs. 2 FwVO)
- Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ erfolgreich abgeschlossen (§18 Abs. 5 FwVO)
Die Dienstanweisung Dienstgrad als pdf Datei [386kB]