Feuerwehr Landau
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Dienstgradabzeichen

 

Die Feuerwehrmitglieder sind in einer Organisation in der die Mitglieder aufgrund ihrer Ausbildung, Funktion und Dienstzeit unterschiedliche Dienstgrade haben. Die aufgeführte Darstellung gilt nur für die Feuerwehr Landau basierend auf dem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport RLP vom 6. März 2009.

 

Die weiblichen Mitglieder tragen die weibliche Bezeichnung der Funktion und des Dienstgrades, zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Bezeichnung aufgeführt.

 

 

Feuerwehrmannanwärter (FMA)

 

DAB1
  • Eintritt in die Feuerwehr ohne vorherige Ausbildung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Die Zeit als Anwärter umfasst die Truppmannausbildung und einen 2-jährigen Übungs- und Einsatzdienst (TrM, Teil1 und 2)
  • In dieser Zeit sollen auch die Lehrgänge Sprechfunker und AGT absolviert werden
 

 

 

Feuerwehrmann (FM)

 

DAB1
Funktion: Truppmann
  • nach Beendigung der Zeit als Anwärter und bestandenen Prüfungen TrM, Teil 1 und Teil 2, erhält der Feuerwehrangehörige den Dienstgrad Feuerwehrmann.
 

 

 

Oberfeuerwehrmann (OFM)

 

DAB1
Funktion: Truppmann
  • wer eine der folgenden Ausbildungen durchlaufen hat, erhält den Dienstgrad Oberfeuerwehrmann:

    ▫ AGT (Mindestalter 18 Jahre)
    ▫ CSA-Träger
    ▫ Maschinist
    ▫ Truppführer
  • Beförderung zum Feuerwehrmann/-frau
 

 

 

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

 

DAB1
Funktion: Truppführer
  • Lehrgang Truppführer bestanden (§11 FwVO)
  • Beförderung zum Oberfeuerwehrmann
 

 

 

Löschmeister (LM)

 

DAB1
Funktion: Truppführer
  • Lehrgang Fortbildung 1 bestanden
  • Fachlehrgang an der LFKS Rheinland-Pfalz (z. B. ABC1, TH1) (§12 FwVO) bestanden
 

 

 

Oberlöschmeister (OLM)

 

DAB1
Funktion: Truppführer
  • Lehrgang Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr an der LFKS Rheinland-Pfalz bestanden
  • oder nach 15 Dienstjahren in der aktiven Einheit
 

 

 

Hauptlöschmeister (HLM)

 

DAB1
Funktion: Truppführer
  • Bestellung in Sonderfunktionen mit entsprechendem Lehrgang an der LFKS: 

    ▫ Atemschutzgeräte-Wart 
    ▫ Jugendfeuerwehr-Wart, (§24 Abs. 2 FwVO) 
    ▫ Presse- und Medienarbeit 
    ▫ Leiter Brandschutzerziehung
  • oder nach 20 Dienstjahren in der aktiven Einheit
 

 

 

Brandmeister (BM)

 

DAB1
Funktion: Gruppenführer / stellv. Zugführer / Jugendwart / Kreisausbilder
  • Ernennung zum Gruppenführer in einem Löschzug/-gruppe oder in einer Facheinheit: (§13 FwVO): 

    ▫ Gefahrstoffzug, 
    ▫ Dekon-Gruppe, 
    ▫ SEG-V, 
    ▫ Gemeinsame Gruppe Informations- und Kommunikation SÜW/LD, 
    ▫ Gemeinsame Gruppe Technische Einsatzleitung SÜW/LD
  • Ernennung zum stellvertretenden Zugführer in einem Löschzug oder im Gefahrstoffzug
  • Bestellung zum Kreisausbilder (§22 FwVO)
  • Jugendfeuerwehr-Wart, nach 2 Dienstjahren als JF-Wart und der entsprechenden Ausbildung nach §24 Abs. 3 FwVO
  • und der erfolgreichen Ausbildung zum Gruppenführer nach § 13 FwVO
 

 

 

Brandmeister als stellv. Wehrführer (BM)

 

DAB1
Funktion: stellv. Wehrführer
  • gewählter und bestellter stellvertretender Führer einer Einheit, die die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt (stellv. Wehrführer/-in Landau-Arzheim, Landau-Godramstein, Landau-Mörzheim, Landau-Wollmesheim)
 

 

 

Brandmeister als Wehrführer (BM)

 

DAB1
Funktion: Wehrführer
  • gewählte/-r und bestellte/-r Führer/-in einer Einheit, die die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt (Wehrführer/-in Landau-Arzheim, Landau-Godramstein, Landau-Mörzheim, Landau-Wollmesheim)
 

 

 

Oberbrandmeister (OBM)

 

DAB1
Funktion: Zugführer / StJFW / Leiter XY / AEP
  • Bestellung zum Zugführer (§14 FwVO), Stadtjugendfeuerwehrwart (§25 FwVO) oder zum Führer/Leiter von folgenden „Serviceeinheiten“: 

    ▫ Leiter Atemschutz, FwDV 7 Kap. 7 
    ▫ Leiter Feuerwehr-Einsatz-Zentrale, FüRi RLP Kap. VII 1.2.3 
    ▫ Leiter Kreisausbildung, Ausbildungskonzept für die Kreisausbildung 
    ▫ Leiter Presse- und Medienarbeit, FüRi RLP Kap. VII 1.2.4 
    ▫ Alarm- und Einsatzplanbearbeiter, (§12 FwVO) 
    ▫ Leiter Gemeinsame Gruppe IuK SÜW/LD, FüRi RLP Kap. VII 1.2.4 
    ▫ Leiter Gemeinsame Gruppe TEL SÜW/LD, FüRi RLP Kap. VII 1.2.4
  • und der erfolgreichen Ausbildung zum Zugführer nach § 14 FwVO
 

 

 

Oberbrandmeister als stellv. Wehrführer (OBM)

 

DAB1
Funktion: stellv. Wehrführer
  • gewählter und bestellter stellvertretender Führer einer Einheit, die die Stärke eines Zuges nicht übersteigt (stellv. Wehrführer Landau-Nußdorf)
 

 

 

Oberbrandmeister als Wehrführer (OBM)

 

DAB1
Funktion: Wehrführer
  • gewählte/-r und bestellte/-r Führer/-in einer Einheit, die die Stärke eines Zuges nicht übersteigt (Wehrführer/-in Landau-Nußdorf)
 

 

 

Hauptbrandmeister (HBM)

 

DAB1
Funktion: Zugführer / Führer von Verbänden
  • als Zugführer in einer Einheit, die die Stärke eines Zuges übersteigt, eingesetzt und die Ausbildung zum Verbandsführer bestanden (§15 Abs. 1 FwVO)
 

 

 

Hauptbrandmeister als stellv. Wehrführer (HBM)

 

DAB1
Funktion: stellv. Wehrführer
  • gewählter und bestellter stellvertretender Führer einer Einheit, die die Stärke eines Zuges übersteigt (stellv. Wehrführer Landau-Stadt)
 

 

 

Hauptbrandmeister als Wehrführer (HBM)

 

DAB1
Funktion: Wehrführer
  • gewählte/-r und bestellte/-r Führer/-in einer Einheit, die die Stärke eines Zuges übersteigt (Wehrführer/-in Landau-Stadt)
 

 

 

stellv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (stv. BKI)

 

DAB1
Funktion: Ist Funktion
  • gewählter und bestellter stellv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI), gleichzeitig stellv. Wehrleiter
  • Ausbildung zum Wehrleiter bestanden (§15 Abs. 2 FwVO)
  • Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ erfolgreich abgeschlossen (§18 Abs. 5 FwVO)
 

 

 

Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI)

 

DAB1
Funktion: Ist Funktion
  • gewählter und bestellter Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI), gleichzeitig Wehrleiter
  • Ausbildung zum Wehrleiter bestanden (§15 Abs. 2 FwVO)
  • Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ erfolgreich abgeschlossen (§18 Abs. 5 FwVO)

 

 

 

Die Dienstanweisung Dienstgrad als pdf Datei [386kB]

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