Lehrgänge
01 - Truppmann, Teil 1 - Grundausbildung
Voraussetzungen
- Vollendetes 16. Lebensjahr
- Feuerwehrtauglichkeit gemäß § 12 Abs. 4 LBKG
- Erste-Hilfe-Ausbildung (Kann auch im Rahmen des Lehrgang erworben werden)
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Info: hier herunterladen [PDF]
Dauer: 70 Stunden
01A - Truppmann Teil 2 - Sonderthemen mit Stern
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1 und Teil 2
- Abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker
- Vollständig ausgefülltes rotes Ausbildungsnachweisheft (mit Ausnahme der Sonderthemen mit *)
Info: hier herunterladen [PDF]
Dauer: 16 Stunden
02 - Sprechfunker
Voraussetzungen
- Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung)
- Feuerwehrtauglichkeit gemäß § 12 Abs. 4 LBKG
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Info: hier herunterladen [PDF]
Dauer: 19 Stunden
03 - Truppführer
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1 und Teil 2
- Abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker
- Feuerwehrtauglichkeit gemäß § 12 Abs. 4 LBKG
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Dauer: 35 Stunden
04 - Atemschutzgeräteträger
Voraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Abgeschlossene Grundausbildung, Teil 1
- Abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker
- Atemschutztauglichkeit nach Grundsatz G26 (Beleg)
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Info: hier herunterladen [PDF]
Dauer: 25 Stunden
05 - Atemschutzüberwachung
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Grundausbildung, Teil 1
- Abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker
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Dauer: 6 Stunden
06 - Chemikalienschutzanzugträger
Voraussetzungen
- Mindestens das vollendete 18. Lebensjahr
- Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung)
- Abgeschlossene Atemschutzgeräteträgerausbildung
- Abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker
- Feuerwehrtauglichkeit gemäß G 26.3 (Nachweis erforderlich!)
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Dauer: 16 Stunden
07 - Atemschutzgeräteträger-Fortbildung
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum/r Atemschutzgeräteträger/in
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Atemschutztauglichkeit nach Grundsatz G26 (Beleg)
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Dauer: Keine zeitliche Festlegung
08 - Maschinist
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1 und Teil 2
- Abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker
- Feuerwehrtauglichkeit gemäß § 12 Abs. 4 LBKG
- Führerschein der betreffenden Fahrzeugklasse
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Dauer: 35 Stunden
09 - Gefahrguterstmaßnahmen
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1
- Feuerwehrtauglichkeit gemäß § 12 Abs. 4 LBKG
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Dauer: 8 Stunden
10 - Einsatzstellen-Belüftung
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1 und Teil 2
- Idealerweise die abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer
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Dauer: 8 Stunden
11 - Absturzsicherung
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2
- Feuerwehrtauglichkeit gemäß G 26.3 oder G 41 (Nachweis erforderlich!)
- Mitglied einer Feuerwehr mit Absturzsicherungsset
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Dauer: 24 Stunden
12 - Brandbekämpfung mit Hohlstrahlrohren
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1
- Abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
- Nachweis über die Feuerwehrtauglichkeit G 26.3
Info: hier herunterladen [PDF]
Dauer: 6 Stunden
13 - Notfalltraining Atemschutz
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer
- Abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
- Abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker
- Nachweis über Feuerwehrtauglichkeit G 26.3
Info: hier herunterladen [PDF]
Dauer: 6 Stunden
14 - Motorkettensägen-Führer
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1 und Teil 2
- Mindestalter 18 Jahre
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Dauer: 16 Stunden
15 - Fortbildung Truppführer (Fort I)
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer
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Dauer: 26 Stunden
16 - Fortbildung Gruppen- und Zugführer
Voraussetzungen
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer
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Dauer: 8 Stunden
17 - Fortbildung Führungskräfte (Fort II)
Voraussetzungen
- Führungskräfte aus den Feuerwehren der LK GER, SÜW und SWP sowie der Städte Landau, Pirmasens, Zweibrücken und Neustadt
Info: hier herunterladen [PDF]
Dauer: 6 Stunden
18 - Ladungssicherung für Fahrzeuge der Feuerwehr
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1
Info: hier herunterladen [PDF]
Dauer: 6 Stunden
19 - Brandschutzerziehung - Schulklassenbetreuer
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil 1
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Dauer: 6 Stunden
20 - Gewaltprävention
Voraussetzungen
Info:
Dauer: 6 Stunden
21 - Jugendfeuerwehr - Modul JuLeiCa
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer
- Feuerwehrtauglichkeit gemäß § 12 Abs. 4 LBKG
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Dauer: 24 Stunden
22 - Jugendfeuerwehr - Modul „Moderation“
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer
- Besuch des Seminar Jugendfeuerwehrwart Stufe 1
Info: hier herunterladen [PDF]
Dauer: 8 Stunden